Konditionen
Das gesamte Angebot des Kulturbüros St.Gallen steht ausschliesslich Kultur- und Sozialschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz und Liechtenstein für Projekte im Bereich Kultur, Soziales, Sport und weitere vom Kulturprozent der Migros Ostschweiz unterstützten Aktivitäten zur Verfügung. Davon ausgenommen sind rein kommerzielle, sowie ganz private Anlässe wie Hochzeiten oder Geburtstage.
Do it yourself gilt bei uns: Wir können gerne die Grundlagen eines Geräts jeweils zeigen, die Kundinnen und Kunden müssen jedoch die Geräte selber verstehen und bedienen können.
Achtung: Wir erfassen Neukunden nur gegen Vorweisung eines aktuellen Auszugs/Kopie der Haftpflichtversicherung.
Reservation
Reservationen werden während den Öffnungszeiten telefonisch oder persönlich im Kulturbüro entgegengenommen.
Provisorische Reservationen sind nicht möglich.
Verfügbarkeit
Die Kalenderansicht bietet die Möglichkeit nachzusehen, welche Geräte in den nächsten 60 Tagen noch frei sind.
Mietpreise
Tagesmietpreise: Von Nachmittag bis Nachmittag
Wochenende (Sa - Mo): 2 Tagesmieten
1 Woche (7 Tage): 5 Tagesmieten
Alle Preisangaben ohne Gewähr.
Erstvermietung
Bei der ersten Ausleihe ist Vorauszahlung sowie das Vorweisen eines gültigen Ausweises (ID/Pass) und der Haftpflichtversicherung Bedingung.
Abholung und Rückgabe
Abholen
Mo-Fr: 14:30-18:00 Uhr (Bus 13:30 bis 18 Uhr)
Sa: 13:00-15:30 Uh (Bus 12 bis 15:30 Uhr)
Rückgabe
Mo-Fr: 13:30-14:30 Uhr (Bus 12:30-13:00 Uhr)
Sa: 12:00-13:00 Uhr (Bus 11:00-11:30 Uhr)
Eine spätere Rückgabe wird als zusätzlichen Tag berechnet.
Annullationskosten
Bis 15 Tage vor Mietbeginn kostenlos
8 – 14 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
5 – 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
0 – 4 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Bei Krankheit/Unfall: Verschiebung der Reservation möglich.
Bei Kursen:
Bis 7 Tagen vorher: Kostenlos.
0-6 Tage vorher: 100% der Kurskosten
Bei Krankheit/Unfall: Teilnahme an nächstem Kurs möglich.
Versicherung
Leihequipment
Das Kulturbüro übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei Gebrauch der ausgeliehenen Geräte entstehen; der Mieter/die Mieterin haftet diesbezüglich vollumfänglich. Zudem haftet der Mieter/die Mieterin zum Neuwert für Defekte oder das Fehlen von Geräten bzw. Geräteteilen wie beispielsweise Kabel. Wir behalten uns vor, zusätzliche Aufwände, die dem nächsten Mieter durch eine allfällige verspätete Rückgabe des gemieteten Material entstehen, vollumfänglich auf den vorherigen Mieter umzuwälzen.
Eine eigene Haftpflichtversicherung ist Pflicht bei der Miete von Kulturbüro-Geräten. Manchmal deckt diese aber Schäden bei Mietgeräten nicht. Es ist Sache der Mieterin und des Mieters, dies abzuklären und allenfalls eine für die Mietdauer gültige zusätzliche Versicherung für die gemieteten Geräte abzuschliessen, z.B. auf lings.ch.
Busmiete
Im Mietpreis eingeschlossen ist eine Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt von 500 CHF sowie eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1000 CHF Für allfällige Rechtsnachteile (insbesondere Regress von Versicherungen, nicht gedeckter Schaden, Selbstbehalt usw.) hat der Mieter vollumfänglich einzustehen. Wir behalten uns vor, zusätzliche Aufwände, die dem nächsten Mieter durch eine allfällige verspätete Rückgabe oder Defekte am Auto entstehen, vollumfänglich auf den vorherigen Mieter umzuwälzen.